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Rathausspange von oben - LHS
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Am 27. Mai 2025 hat der Stadtrat das Klimaanpassungskonzept beschlossen. Es dient als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Planungen und soll eigenständige Projekte fördern.
Die Folgen des Klimawandels sind auch bei uns immer deutlicher spürbar: Hitzewellen, Starkregen, Hochwasser und Trockenperioden stellen Menschen, Umwelt und Infrastruktur vor neue Herausforderungen.
Um diesen Veränderungen aktiv zu begegnen, hat die Landeshauptstadt Saarbrücken ein umfassendes Klimaanpassungskonzept entwickelt.
Ziel des Konzepts ist es, Saarbrücken widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu machen – zum Schutz der Gesundheit, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Umsetzung der Maßnahmen stellt eine kontinuierliche Aufgabe dar, die sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Strategien umfasst. Kurzfristige Effekte können zum Beispiel durch zusätzliche Beschattung, Baumpflanzungen und Informationskampagnen entstehen. Langfristige Maßnahmen sind beispielsweise strukturelle Anpassungen im Siedlungs-, Frei- und Verkehrsraum, Entsiegelungsoffensiven sowie resilientere Energie- und Wassernetze.
Das Konzept wird regelmäßig überprüft und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Vorgaben und klimatische Entwicklungen angepasst.
Nebend dem Konzept an sich können Sie hier eine Planungshinweiskarte herunterladen. Sie führt verortbare Maßnahmen und Bereiche mit Priorität zur Klimaanpassung auf. Das Dokument soll bei zukünftigen Planungen helfen, gezielt klimaresiliente und nachhaltige Strategien zu integrieren sowie Risiken durch den Klimawandel frühzeitig zu berücksichtigen.
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Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, welche die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse begrenzen und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel unter dem Förderkennzeichen 67DAA01101. Die Förderung der Stelle, welche mit Unterstützung und Koordination des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH auf Grundlage der Kommunalrichtlinie beantragt wurde, erfolgt zu 90 Prozent.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.